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Bundesförderung für Unternehmen #2

Erneuerbare Energie für Wärme und Kälte: wie Unternehmen von der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) profitieren

Das Wichtigste zur Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) für Unternehmenr

Mit der „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)“ bietet das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) Förderung für Unternehmen – insbesondere für KMU. Das Ziel: Die Begünstigten sollen die Erzeugung von Wärme, aber auch von Kälte im Betrieb auf regenerative Quellen umstellen. Antragsberechtigt sind Unternehmen jeglicher Größe, Landwirte und auch Contracting-Geber (Investoren). Sie können zwischen einem KfW-Förderdarlehen mit attraktiven Tilgungszuschüssen oder direkten Investitionszuschüssen über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wählen.

Wenn Ihr Unternehmen jetzt in Wärme- oder Kälte-Erzeugung durch erneuerbare Energien investiert, können Sie von der attraktiven Förderung des BMWi profitieren. Für Investitionen in große Anlagen, große Wärmespeicher und Wärmenetze können Sie einen Kredit mit Tilgungszuschuss erhalten. Dafür stehen Ihnen die beiden KfW-Programmlinien „Erneuerbare Energien - Premium“ und „Erneuerbare Energien Premium – Tiefengeothermie“ (271/ 281/ 272/ 282) zur Verfügung. Direkte Investitionszuschüsse können Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen.
( http://www.bafa.de/EE )

KfW-Darlehen mit Tilgungszuschuss für erneuerbare Energien

Über die beiden KfW-Programmlinien erhalten Sie attraktive Tilgungszuschüsse:

Bei Solarkollektoranlagen beträgt der Tilgungszuschuss bis zu 40 Prozent der förderfähigen Nettoinvestitionskosten.

Für Biomasseanlagen gibt es einen Tilgungszuschuss von bis zu 100.000 Euro, für Biomasse-KWK 40 Euro je Kilowatt installierter Nennwärmeleistung. Für Biogasleitungen beträgt der Tilgungszuschuss bis zu 30 Prozent der förderfähigen Nettoinvestitionskosten.

Wärmepumpen erhalten einen Tilgungszuschuss von bis zu 100.000 Euro.

Für Wärmespeicher beträgt der Tilgungszuschuss bis zu 1 Mio. Euro.
Tiefengeothermie wird mit maximal 2 Mio. Euro je Einzelanlage gefördert, die Bohrkostenförderung beträgt bis zu 2,5 Mio Euro je Bohrung.

Extra-Plus: Werden besonders ineffiziente Heizungsanlagen ausgetauscht, gewährt das BMWi im Rahmen des sogenannten Heizungspakets nochmals einen um 30 Prozent erhöhten Tilgungszuschuss aus dem Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE).

Wie das Förderprogramm Erneuerbare Energien - Premium Nahwärme fördert

Insbesondere für große Firmen interessant ist die Förderung für den Aus- oder Neubau von Nahwärmenetzen. Voraussetzung für ein Greifen des Marktanreizprogramms ist, dass die durch diese Netze verteilte Wärme im Unternehmen zu einem bestimmten Anteil aus erneuerbaren Energien stammt. Die Höhe des Mindestanteils variiert und hängt zum Beispiel auch davon ab, ob Bestandsgebäude oder Neubauten über das Wärmenetz versorgt werden. Durch Erneuerbare Energien - Premium gefördert werden sowohl die zentralen Wärmeerzeuger, als auch die Leitungen des Wärmenetzes sowie die jeweiligen Hausübergabestationen.

Wärmenetze, die aus erneuerbaren Energien gespeist sind, können einen Tilgungszuschuss von bis zu 1 Mio. Euro erhalten. Bei Einspeisung von Geothermie kann sich dieser sogar auf bis zu 1,5 Mio. Euro erhöhen.

Ausführliche Informationen zur Förderung von Nahwärmenetzen im Rahmen des Förderprogramms Erneuerbare Energien - Premium erhalten Unternehmen bei der KfW.

Extra-Plus: Werden besonders ineffiziente Heizungsanlagen in den angeschlossenen Gebäuden durch das Wärmenetz ersetzt, gewährt das BMWi im Rahmen des sog. „Heizungspakets“ den energieeffizienten Unternehmen nochmals einen um 30 Prozent erhöhten Tilgungszuschuss aus dem Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE).

Hochinnovative Niedertemperaturwärmenetze der vierten Generation fördert das BMWi zudem mit besonders hohen Sätzen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (Wärmenetze 4.0). Weitere Informationen dazu erhalten Unternehmen beim BAFA.

Für KMU: Extra-Förderung für Wärme aus erneuerbaren Energien
Wichtig für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die in Wärme aus erneuerbaren Energien investieren wollen: Das Förderprogramm Erneuerbare Energien - Premium bietet einen zusätzlichen KMU-Bonus von zehn Prozent der BMWi-Fördersumme – das bedeutet einen um zehn Prozent erhöhten Tilgungszuschuss!

Antrag auf Kreditförderung stellen: So geht’s

Die Kredit-Förderung des BMWi für erneuerbare Wärme in Unternehmen erfolgt über die KfW. Den Antrag müssen Sie bereits vor Beginn des Vorhabens bei Ihrem Kreditinstitut stellen. Ihre Bank reicht ihn bei der KfW ein. Sobald das Ergebnis der Kreditprüfung vorliegt, können Sie den Kreditvertrag mit Ihrer Bank abschließen.

BEG und BAFA: lukrative Investitionszuschüsse

Wenn Sie über die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) lieber direkte Investitionszuschüsse erhalten möchten, können Sie Förderung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen.

Heizungen, die vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben werden, wie z. B. Wärmepumpen und Biomasse-Anlagen, werden mit einem Investitionszuschuss von bis zu 35 Prozent gefördert. Wird eine alte Ölheizung ausgetauscht, kann sich der Fördersatz auf 45 Prozent erhöhen.

Für eine Gas-Hybridheizung, bei denen der Anteil von erneuerbaren Energien beispielsweise durch Einbindung von Solarthernie mindestens 25 Prozent ausmacht, gibt es einen Investitionszuschuss von bis zu 30 Prozent. Beim Austausch einer alten Ölheizung kann der Fördersatz auf 40 Prozent steigen.

Gas-Brennwertheizungen, die auf die spätere Einbindung von Wärme aus erneuerbaren Energien vorbereitet sind, können mit einem Investitionszuschuss von bis zu 20 Prozent gefördert werden. Spätestens zwei Jahre nach Inbetriebnahme muss diese zusätzliche Einbindung nachgewiesen werden. Zudem muss von Anfang an eine hybridfähige Steuerungs- und Regelungstechnik für den künftigen erneuerbaren Teil des Heizsystems mit verbaut sein.

Als förderfähige Kosten können bei Nichtwohngebäuden maximal 3,5 Mio. Euro (brutto) angerechnet werden.

Antrag auf Investitionszuschuss stellen: So geht’s

Die Anträge für eine Förderung durch die BEG müssen vor Erwerb der Heizung und Auftragsvergabe zum Einbau der Heizung durch einen Installateur gestellt werden; die Auszahlung des Zuschusses erfolgt dann nach Inbetriebnahme. Weitere Informationen zum Antragsverfahren erhalten Sie beim BAFA unter www.bafa.de/beg und telefonisch unter der Durchwahl 06196 / 908 2156-1625 oder -2721 (Referat BEG). www.bafa.de/beg 

Fördermittel für den Einsatz erneuerbarer Energien und mehr

In der Förderdatenbank des Bundes erhalten Sie Informationen zu den Förderprogrammen des Bundes, der Länder und der EU in allen Themenbereichen. Neben der Fördermittelrecherche stehen allgemeine Informationen zu Finanzierung und Förderwissen sowie Begriffserläuterungen zur Verfügung.

Förderung erneuerbarer Energien in Großunternehmen und KMU

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