Anlagetechnik
Bundesförderung für Privat
Anlagentechnik (außer Heizung)
Gefördert wird der Einbau von Anlagentechnik in Bestandsgebäuden zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes, wie beispielsweise einer energieeffizienten raumlufttechnischen Anlage.
FÖRDERPROGRAMM
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Bundesförderung für effiziente Gebäude
Wer darf einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind:
- Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
- freiberuflich Tätige
- Kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände, sowie rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der Daseinsvorsorge handeln
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
- gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
- Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
- sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften
Hinweis für gewerbliche Antragsteller Das Förderprogramm „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)“ unterliegt nicht dem EU-Beihilferecht. Bitte beachten Sie, dass Sie bei der Antragstellung im Antragsformular im Feld „Ist die Investition beihilferelevant? „Nein“ anklicken.
Fördergegenstand
Gefördert wird:
Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme- / Kälterückgewinnung
Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik zur Realisierung eines Gebäudeautomatisierungsgrades mindestens der Klasse B nach DIN V 18599-11
Kältetechnik zur Raumkühlung
Einbau energieeffizienter Beleuchtungssysteme
Nicht gefördert werden:
Eigenbauanlagen und Anlagen, die in weniger als vier Exemplaren betrieben werden oder betrieben worden sind (Prototypen)
gebrauchte Anlagen und Anlagen mit wesentlich gebraucht erworbenen Anlagenteilen
Weitergehende Informationen finden Sie im Allgemeinen Merkblatt zur Antragstellung, im Infoblatt für förderfähige Kosten sowie in den Richtlinien und technischen Mindestanforderungen unter »Informationen zum Thema«.
Die Antragstellung erfordert die Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten (EEE)
Einen EEE in Ihrer Nähe finden Sie auf der Seite der dena unter »Informationen zum Thema«.
Investitionsvolumen und Höhe der Förderung
Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2.000 Euro (brutto). Der Fördersatz beträgt 20 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Die förderfähigen Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen von Wohngebäuden sind gedeckelt auf 60.000 Euro pro Wohneinheit.
Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 Prozent möglich.
KONTAKT BAFA
Bundesförderung für effiziente Gebäude Bundesamt für Wirtschaft und AusfuhrkontrolleAS 1
Frankfurter Straße 29
3565760 Eschborn
Telefon: 06196 908-1625
Fax: 06196 908-1800
Zum Kontaktformular www.bafa.de
ENERGIE SCHNEIDER
HillesheimerStr.40
54552 Dreis-Brück
Tel: +49 6595 9009780