
Energie Schneider
Brunnenstraße 2 | 54552 Dreis-Brück |
Tel: 06595 – 900 97 80
info@energie-schneider.de
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Gefördert werden der Einbau von effizienten Wärmeerzeugern, von Anlagen zur Heizungsunterstützung und der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz, das erneuerbare Energien für die Wärmeerzeugung mit einem Anteil von mindestens 25 Prozent einbindet.
Antragsberechtigt sind:
Hinweis für gewerbliche Antragsteller Das Förderprogramm „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)“ unterliegt nicht dem EU-Beihilferecht. Bitte beachten Sie, dass Sie bei der Antragstellung im Antragsformular im Feld „Ist die Investition beihilferelevant? „Nein“ anklicken.
Gefördert wird
Voraussetzung für alle Maßnahmen ist die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs der Heizungsanlagen. Sollte der hydraulische Abgleich aus technischen Gründen nicht möglich sein, muss zumindest ein Heizungscheck nach DIN EN 15378 durchgeführt werden.
Weitergehende Informationen finden Sie im Allgemeinen Merkblatt zur Antragstellung, im Merkblatt für förderfähige Kosten und beihilferechtlichen Regelungen sowie in den Richtlinien und technischen Mindestanforderungen.
Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 300 Euro (Brutto). Der Fördersatz beträgt 20 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Die förderfähigen Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen von Wohngebäuden sind gedeckelt auf 60.000 Euro pro Wohneinheit.
Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 Prozent möglich
Bundesförderung für effiziente Gebäude Bundesamt für Wirtschaft und AusfuhrkontrolleAS 1
Frankfurter Straße 29
3565760 Eschborn
Telefon: 06196 908-1625
Fax: 06196 908-1800
ENERGIE SCHNEIDER
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