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Energie Schneider
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Bundesförderung für Privat

Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle

Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes an der Gebäudehülle, wie beispielsweise Fenster oder Türen sowie Dämmung der Außenwände oder des Daches, beitragen.

Quelle : youtube : Baufi Lab

Inhaltsübersicht

  • 00:00 Überblick BEG
  • 01:22 KfW und BAFA
  • 03:26 BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude)
  • 07:28 Zeitplan der neuen Förderungen
  • 10:54 Förderbeträge beim Neubau
  • 14:42 Antragstellung BEG

Wer darf einen Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind:

  • Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
  • freiberuflich Tätige
  • Kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände, sowie rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der Daseinsvorsorge handeln
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
  • gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
  • Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
  • sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften

Die Antragsberechtigung gilt für Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks, Grundstücksteils, Gebäudes oder Gebäudeteils, auf oder in dem die Maßnahme umgesetzt werden soll, sowie für Contractoren.

Hinweis für gewerbliche Antragsteller Das Förderprogramm „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)“ unterliegt nicht dem EU-Beihilferecht. Bitte beachten Sie, dass Sie bei der Antragstellung im Antragsformular im Feld „Ist die Investition beihilferelevant? „Nein“ anklicken.

Fördergegenstand

Gefördert wird:

  • Dämmung der Gebäudehülle (von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen), sowie Erneuerung/Aufbereitung von Vorhangfassaden
  • Austausch von Fenstern, Außentüren und -toren
  • Sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung

Weitere Informationen zu den förderfähigen Ausgaben können Sie unserem Infoblatt zu den förderfähigen Kosten unter »Informationen zum Thema« entnehmen.

Die Antragstellung erfordert die Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten (EEE). Einen EEE in Ihrer Nähe finden Sie auf der Seite der dena unter »Informationen zum Thema«.

Investitionsvolumen und Höhe der Förderung

Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2000 Euro (Brutto). Der Fördersatz beträgt 20 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Die förderfähigen Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen von Wohngebäuden sind gedeckelt auf 60.000 Euro pro Wohneinheit.

Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 Prozent möglich.

KONTAKT BAFA

Bundesförderung für effiziente Gebäude Bundesamt für Wirtschaft und AusfuhrkontrolleAS 1

Frankfurter Straße 29
3565760 Eschborn
Telefon: 06196 908-1625
Fax: 06196 908-1800

Zum Kontaktformular www.bafa.de

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