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Energie Schneider
Brunnenstraße 2 | 54552 Dreis-Brück |
Tel: 06595 – 900 97 80
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Gas-Check

Mit der Änderung der „Technischen Regeln für Gasinstallationen“ (TRGI 2008) wurde die Überprüfung für den Hausbesitzer zur jährlichen Verpflichtung erhoben.

Im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspfl icht, aber auch durch den Abschluss einen Gasliefervertrages, ist der Gebäudeeigentümer zur regelmäßigen und sachkundigen Überprüfung seiner Hausgasleitung verpfl ichtet. Vermietern obliegen darüber hinaus Prüfungsund Instandhaltungspfl ichten. Spätestens im Schadensfall muss vor Gericht dokumentiert werden, dass sachgerechte und regelmäßige Überprüfungen der Hausgasleitungen stattgefunden haben. Nur so können sich Hauseigentümer gegenüber Schadensersatzansprüchen Dritter entlasten.

Unser Angebot Wir kontrollieren gegen einen geringen Kostenaufwand alle frei verlegten Gasleitungen auf einen einwandfreien Zustand, Absperreinrichtungen am Hausanschluss und am Zähler auf freie Zugänglichkeit, Leitungsöffnungen auf vorschriftsmäßige Verwahrung, und die Be- und Entlüftung bei nachträglicher Verkleidung frei verlegter Innenleitungen.

Wir dokumentieren in einem Prüfprotokoll die komplett durchgeführte Hausschau, alle geprüften Leitungen, Geräte und Lüftungsanlagen ggf. mit einer Mängelbeschreibung und den Zeitpunkt der Kontrolle.​

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ENERGIE SCHNEIDER

HillesheimerStr.40

54552 Dreis-Brück 

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